Mutterschutzrechner

Berechnen Sie Beginn und Ende Ihres Mutterschutzes aus dem Geburtstermin oder der letzten Periode – mit Verlängerung bei Früh- und Mehrlingsgeburten, Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss, Kündigungsschutz und der Frist für die Elternzeit.

Bitte ein gültiges Datum eingeben.

Die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz

Vor der Geburt6 Wochen vor dem errechneten Termin; Arbeit nur auf eigenen Wunsch
Nach der Geburt8 Wochen, absolutes Beschäftigungsverbot
Früh- und Mehrlingsgeburt12 Wochen nach der Geburt, dazu die vor der Geburt nicht genutzten Tage
Behinderung des Kindesauf Antrag 12 Wochen, wenn sie innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt festgestellt wird
Fehlgeburt ab 13. SSW2 Wochen (ab 13. SSW), 6 Wochen (ab 17. SSW), 8 Wochen (ab 20. SSW) – seit 1. Juni 2025
Kündigungsschutzvon Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt

Beispiele: Termin 15.03.2027

FallMutterschutzDauer
Geburt am Termin01.02.2027 – 10.05.202799 Tage
Geburt 14 Tage zu früh01.02.2027 – 10.05.202799 Tage
Frühgeburt 4 Wochen vor dem Termin01.02.2027 – 07.06.2027127 Tage
Geburt 7 Tage nach dem Termin01.02.2027 – 17.05.2027106 Tage

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Während des Mutterschutzes zahlt nicht der Arbeitgeber das Gehalt, sondern die Krankenkasse Mutterschaftsgeld von höchstens 13 € pro Kalendertag. Liegt Ihr durchschnittliches Nettoentgelt darüber, stockt der Arbeitgeber auf. Beispiel: 2.200 € netto im Monat ergeben 6.600 € in drei Monaten, geteilt durch 90 also 73,33 € pro Tag – davon 13 € Krankenkasse und 60,33 € Arbeitgeber. Das Geld ist steuer- und sozialabgabenfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ihr Nettogehalt berechnet der Brutto-Netto-Rechner.

Rechtsgrundlage: §§ 3, 17, 19, 20 Mutterschutzgesetz (MuSchG) in der Fassung ab 1. Juni 2025, § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Die Berechnung ersetzt keine Auskunft der Krankenkasse oder des Arbeitgebers.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz?
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, also zu Beginn der 35. Schwangerschaftswoche (34+0). In dieser Zeit dürfen Sie nur arbeiten, wenn Sie es ausdrücklich wünschen; diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.

Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?
Acht Wochen, bei Frühgeburten, Zwillingen oder Mehrlingen zwölf Wochen. Zwölf Wochen gibt es auf Antrag auch, wenn innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung des Kindes festgestellt wird. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Was passiert, wenn das Kind früher oder später kommt?
Kommt das Kind früher, werden die Tage, die vor der Geburt fehlten, nach der Geburt angehängt – der Mutterschutz dauert also trotzdem mindestens 14 Wochen. Beispiel: Termin 15.03.2027, Geburt 01.03.2027 → Mutterschutz bis 10.05.2027. Kommt das Kind später, verlängert sich die Zeit vor der Geburt, die acht Wochen danach bleiben unverändert.

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?
Gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse höchstens 13 € pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettoentgelt der letzten drei Monate (geteilt durch 90 Tage) dazu, sodass Sie netto etwa Ihr bisheriges Gehalt bekommen. Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen bekommen einmalig bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung plus den Arbeitgeberzuschuss.

Gibt es Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?
Seit dem 1. Juni 2025 ja, ab der 13. Schwangerschaftswoche: zwei Wochen ab der 13., sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Schwangerschaftswoche. Sie können auf eigenen Wunsch früher wieder arbeiten.

Wann muss ich die Elternzeit anmelden?
Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber, wenn sie vor dem dritten Geburtstag des Kindes liegt. Soll sie direkt an den Mutterschutz anschließen, zeigt der Rechner das Datum für die Anmeldung. Die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt wird auf die Elternzeit der Mutter angerechnet.