Brutto-Netto-Tabelle 2026
Nettogehalt pro Monat, kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag:
| Brutto | Klasse I / IV | Klasse III | Klasse V |
|---|---|---|---|
| 1.500,00 € | 1.211,44 € | 1.220,69 € | 1.067,86 € |
| 2.000,00 € | 1.476,84 € | 1.565,00 € | 1.267,00 € |
| 2.500,00 € | 1.768,92 € | 1.956,25 € | 1.490,59 € |
| 3.000,00 € | 2.054,42 € | 2.312,17 € | 1.721,84 € |
| 3.500,00 € | 2.333,25 € | 2.628,59 € | 1.959,42 € |
| 4.000,00 € | 2.605,50 € | 2.928,17 € | 2.185,09 € |
| 4.500,00 € | 2.871,09 € | 3.221,09 € | 2.408,67 € |
| 5.000,00 € | 3.130,09 € | 3.510,67 € | 2.632,17 € |
| 6.000,00 € | 3.641,58 € | 4.095,25 € | 3.091,66 € |
| 7.000,00 € | 4.179,58 € | 4.730,41 € | 3.567,94 € |
Welche Abzüge es gibt
- Lohnsteuer: Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer, aber erst ab einer Jahreslohnsteuer von 20.350 € (Steuerklasse III: 40.700 €), dann mit einer Milderungszone. Die meisten Arbeitnehmer zahlen keinen Soli mehr.
- Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern – nur für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft.
- Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, im Regelfall je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Die Steuerklassen
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende und Verwitwete (ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Partners) |
|---|---|
| II | Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (4.260 € plus 240 € für jedes weitere Kind) |
| III | Verheiratete, wenn der Partner Klasse V hat oder kein Gehalt bezieht |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen; auf Antrag mit Faktor |
| V | Verheiratete, deren Partner Klasse III hat |
| VI | Zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis |
Beitragssätze und Grenzen 2026
| Versicherung | Satz gesamt | Arbeitnehmer | Grenze pro Monat |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag | 5.812,5 € |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (kinderlos 2,4 %, Sachsen +0,5) | 5.812,5 € |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 8.450 € |
Minijob-Grenze 2026: 603 € im Monat, Übergangsbereich bis 2.000 €. Wie viele Arbeitstage Ihr Jahr hat, zeigt der Arbeitstage-Rechner; Fahrtkosten setzen Sie mit dem Pendlerpauschale-Rechner an.
Quellen: Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 (BMF, umgesetzt mit dem quelloffenen Paket lohnsteuerrechner), Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, durchschnittlicher Zusatzbeitrag laut Bundesministerium für Gesundheit, § 20 Abs. 2a SGB IV. Unverbindliche Berechnung ohne Freibeträge, Einmalzahlungen und Faktorverfahren; keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie viel netto bleibt von 3.000 € brutto (2026)?
In Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer und mit 2,9 % Zusatzbeitrag etwa 2.054,42 € im Monat. Davon gehen 293,08 € Lohnsteuer und 652,50 € Sozialabgaben ab. In Steuerklasse III sind es 2.312,17 €.
Wie genau ist der Rechner?
Die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag werden nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums berechnet, den auch Lohnabrechnungsprogramme verwenden. Abweichungen zur echten Abrechnung entstehen durch Freibeträge, Sachbezüge, Einmalzahlungen, den Faktor bei Steuerklasse IV oder einen abweichenden Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.
Warum bekomme ich in Steuerklasse V so wenig netto?
Die Steuerklassen III und V sind für Ehepaare mit sehr unterschiedlichem Einkommen gedacht: Der Partner in III bekommt beide Grundfreibeträge, der Partner in V keinen. Über das Jahr gleicht die Steuererklärung das aus – entscheidend ist, was das Paar zusammen zahlt. Bei ähnlichen Gehältern ist IV/IV (oder IV mit Faktor) die bessere Wahl.
Was ist ein Midijob?
Ein Gehalt zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat (Übergangsbereich). Arbeitnehmer zahlen dort Sozialabgaben nur auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage, die bei 603 € bei null beginnt und bei 2.000 € das volle Gehalt erreicht. Ansprüche auf Rente werden trotzdem aus dem vollen Gehalt berechnet.
Warum zahle ich ohne Kinder mehr Pflegeversicherung?
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, zusammen also 2,4 % statt 1,8 %. Eltern zahlen ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren je Kind 0,25 Punkte weniger, höchstens bis zum fünften Kind. In Sachsen tragen Arbeitnehmer 0,5 Punkte mehr, weil dort der Buß- und Bettag ein Feiertag ist.
Ab welchem Gehalt steigen die Sozialabgaben nicht mehr?
Ab der Beitragsbemessungsgrenze: 2026 liegt sie in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,5 € und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 € im Monat. Auf das Gehalt darüber fallen keine weiteren Beiträge an.